Seit dem 2. August 2026 gilt die KI-Kennzeichnungspflicht der EU. Wer beruflich Texte, Bilder, Videos oder Podcasts mit KI-Unterstützung erstellt, sollte die neuen Regeln kennen. Wir erklären verständlich, was gilt, was nicht – und warum Kritiker das Gesetz für einen „Gummiparagraphen" halten.
Wichtiger Hinweis in eigener Sache
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung oder Rechtsempfehlung dar. Für eine verbindliche Einschätzung Ihres individuellen Falls wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt.
Und so gehen wir selbst mit dem Thema um – volle Transparenz:
Bei Mac Business Coaching gehört der offene Umgang mit KI schon lange zu unserem Standard:
- Bilder: KI-generierte Bilder haben wir bereits bisher in der Bildunterschrift gekennzeichnet. Künftig gehen wir einen Schritt weiter und bringen die Kennzeichnung direkt im Bild an – so bleibt sie auch erhalten, wenn ein Bild geteilt oder aus dem Zusammenhang gelöst wird.
- Texte: Unsere Texte entstehen grundsätzlich mit KI-Unterstützung – als Werkzeug für Recherche, Struktur und Entwürfe. Die redaktionelle Endredaktion liegt jedoch immer bei uns: Jeder Beitrag wird von Menschen geprüft, bewertet und freigegeben und entspricht unserer eigenen Auffassung. Nach den neuen Regeln entfällt damit eine gesonderte Kennzeichnungspflicht – wir legen unsere Arbeitsweise aber trotzdem offen, weil Transparenz für uns selbstverständlich ist.
Wir empfehlen Ihnen diesen offenen Umgang ausdrücklich auch für Ihre eigene Kommunikation.
Transparenz als Ziel: Die EU will KI sichtbar machen
Künstliche Intelligenz wird immer besser – und immer schwerer erkennbar. Genau hier setzt die Europäische Union an: Mit Artikel 50 der KI-Verordnung (AI Act) soll jeder Mensch wissen, wenn er es mit KI zu tun hat. Das Ziel ist Transparenz, um Täuschung und Manipulation zu verringern.
Betroffen sind alle beruflich Tätigen – vom Solo-Selbstständigen bis zum Konzern. Die Unternehmensgröße spielt keine Rolle. Ausgenommen ist nur, wer KI ausschließlich privat nutzt, etwa für die KI-generierte Geburtstagseinladung an die Familie.
Das müssen Sie kennzeichnen
Die neuen Pflichten im Überblick:
1. Deepfakes – täuschend echte Bilder, Töne und Videos
Alles, was wie ein echtes Foto, eine echte Stimme oder ein echtes Video wirkt, aber mit KI erzeugt oder manipuliert wurde, muss gekennzeichnet werden. Entscheidend ist die Ähnlichkeit zur Wirklichkeit. Das betrifft zum Beispiel:
- fotorealistische KI-Produktbilder in Ihrem Online-Shop,
- KI-generierte Sprecherstimmen im Podcast,
- realistisch wirkende KI-Bilder in Social-Media-Posts oder Newslettern.
Die Kennzeichnung muss spätestens bei der ersten Interaktion sichtbar sein – idealerweise direkt im Bild oder Video, nicht nur in der Bildunterschrift. Erlaubt sind Texthinweise wie „KI-generiert" oder die neuen, freiwilligen EU-AI-Icons.
2. KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse
Hier wird es differenzierter: Ein KI-Text muss nur gekennzeichnet werden, wenn alle drei Bedingungen zusammenkommen:
- Der Text wird veröffentlicht (Website, Blog, Social Media, Print – nicht aber private Nachrichten oder kleine private Gruppen),
- er betrifft eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse (Politik, Gesellschaft, Wirtschaft, Kultur – nicht aber reine Werbung oder Produktbeschreibungen),
- und kein Mensch hat den Text vor Veröffentlichung geprüft und die inhaltliche Verantwortung übernommen.
Der Hinweis gehört direkt an den Anfang des Textes – nicht ins Impressum, nicht ans Ende, nicht hinter einen „Mehr lesen"-Link.
3. Interaktion mit KI-Systemen
Wer einen KI-Chatbot auf seiner Website oder eine KI-Telefonhotline betreibt, muss Nutzer unmissverständlich darüber informieren – sofort, ohne dass sie erst einen Link anklicken müssen.
Das müssen Sie NICHT kennzeichnen
Entlastung gibt es an mehreren Stellen:
- Standardkorrekturen: Rechtschreibprüfung, Kontrast- und Helligkeitsanpassung, Rauschunterdrückung – das alles erzeugt keinen Deepfake.
- Offensichtlich Künstliches: Comics, Illustrationen, Fantasiemotive. Ein Kätzchen im Astronautenanzug muss nicht gekennzeichnet werden.
- Kunst und Satire: Hier genügt eine dezente Kennzeichnung, die den Werkgenuss nicht stört.
- Menschlich geprüfte Texte: Wenn Sie einen KI-Textentwurf lesen, bewerten, freigeben und die Verantwortung dafür übernehmen, entfällt die Pflicht. Interessant: Sie müssen den Text dafür nicht einmal ändern.
- Alte Inhalte: Was vor dem 2. August 2026 erstellt und veröffentlicht wurde, muss nicht nachträglich gekennzeichnet werden. Aber Vorsicht: Wer alte Inhalte repostet, in einen Newsletter packt oder recycelt, veröffentlicht neu – und muss dann kennzeichnen.
Die großen Löcher: Warum Kritiker skeptisch sind
So klar das Ziel, so löchrig die Umsetzung – diese Kritik bringt etwa Michael Hanfeld in der F.A.Z. auf den Punkt. Die wichtigsten Schwachstellen:
Das Schlupfloch ist der Mensch. Schon die menschliche Prüfung und Verantwortungsübernahme hebt die Kennzeichnungspflicht für Texte auf. In der Praxis, so die Befürchtung, könnte „der eine oder andere Federstrich genügen", um der Pflicht zu entgehen. Autoren, die großzügig mit KI-Textbausteinen arbeiten, wären damit fein raus – ohne je mit „KI-generiert" kennzeichnen zu müssen.
Die Grenzen sind unklar. Wo verläuft die Linie zwischen Kunst, Satire, Fiktion und Fakten – gerade bei werbenden Texten? Und was geschieht, wenn ein korrekt gekennzeichnetes Video im Social-Media-Alltag zitiert, gekürzt, zerpflückt und geteilt wird? Solche Fragen beantwortet das Gesetz nicht. Auch die Abgrenzung zwischen erlaubter „leichter Retusche" und kennzeichnungspflichtiger Manipulation ist fließend: Der per KI ergänzte Baum im Hintergrund ist bereits ein Deepfake – die automatische Kontrastkorrektur per Zauberstab-Button auf dem iPhone ist es nicht.
Die Durchsetzung ist fraglich. Zuständig in Deutschland ist die Bundesnetzagentur, die bereits als Aufsicht über die europäischen Digitalgesetze heillos überfordert erscheint. Zwar drohen Bußgelder bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes – doch ob die vielen kleinen Verstöße im Alltag überhaupt verfolgt werden, darf bezweifelt werden. Das F.A.Z.-Fazit: ein „Gummiparagraph", dessen größtes Schlupfloch der Mensch ist.
Unsere Empfehlung: Im Zweifel kennzeichnen
Unabhängig von den Löchern im Gesetz raten wir zu einem klaren, pragmatischen Vorgehen:
- Kennzeichnen Sie lieber einmal zu viel als zu wenig. Das ist der rechtlich sicherste Weg – und schafft Vertrauen bei Ihrem Publikum.
- Bringen Sie Hinweise direkt im Content an – im Bild, im Video, am Textanfang. Nur so bleibt die Verbindung zwischen Inhalt und Kennzeichnung erhalten.
- Dokumentieren Sie Ihren Workflow. Wenn Sie KI-Entwürfe menschlich prüfen und überarbeiten, bewahren Sie die Originalfassungen und Chat-Verläufe auf. Tipp: Löschen Sie Ihre Chats in ChatGPT & Co. nicht – sie sind Ihr Nachweis.
- Prüfen Sie Ihre Werkzeuge. Viele Programme – von Photoshop bis Canva – nutzen inzwischen KI-Funktionen. Wer sie einsetzt, sollte wissen, was das für die Kennzeichnung bedeutet.
- Bleiben Sie am Ball. Viele Detailfragen werden erst durch Praxis und Gerichtsentscheidungen geklärt werden. Die Rechtslage von heute ist nicht die von morgen.
Fazit: Klarheit schafft Vertrauen
Die KI-Kennzeichnungspflicht ist kein Bürokratiemonster, aber auch kein scharfes Schwert – sie ist ein erster, unfertiger Versuch, Transparenz in einer KI-geprägten Welt herzustellen. Für Sie als Anwender gilt: Wer sauber kennzeichnet und sauber dokumentiert, arbeitet nicht nur rechtssicher, sondern positioniert sich auch als vertrauenswürdiger Profi. Genau dafür arbeiten wir bei Mac Business Coaching mit Ihnen: so smart, als lebten Sie in der Zukunft – aber mit beiden Beinen im Recht.
Selbst-Check auf Website
Es gibt eine sehr praktische Website, auf der Sie sich selbst überprüfen können, in welchen Fällen eine Kennzeichnung erforderlich sein könnte. Dies ist aber auch wiederum nur ein Richtwert, keine konkrete Anleitung, da dieses Rechtsgebiet eben noch sehr im Fluss ist.
https://member.aighty20.com/public/ai-transparency